Sachverhalt:
Artur Müller 20.2.2005
Vorgartenweg 20
Dresden
An das
Verwaltungsgericht
Dresden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhebe Klage, weil mir die Polizeidirektion Dreden im Dezember 2004 eine Rechnung (mit Datum vom 10.12.2004 und entspr. Begründung für diese Forderung) über 1230 Euro wg. einer Schadensbeseitigung am 15.1.2004 an meinem Ufergrundstück in Dresden, Elbhang 33, zugestellt hat.
Auch der Widerspruchsbescheid der Polizeidirektion vom 10.2.2005 hat den gleichen Inhalt, nach wie vor fordert die Behörde von mir diesen Betrag.
Bereits bei der Anhörung im Oktober 2004 habe ich der Polizei mitgeteilt, dass die Forderung unberechtigt ist.
Über diese Vorgehensweise der Behörde bin ich insgesamt erstaunt, denn mir ist bis heute nicht klar, was ich mit diesem Schaden und der Beseitigung zu tun haben soll.
Ich bin zwar Eigentümer des Grundstücks, sehe aber nicht ein, dass ich für einen Schaden haften soll, den ich nicht verursacht habe.
Außerdem habe ich keinen Auftrag zur Schadensbeseitigung erteilt.
Da die Forderung mir gegenüber unberechtigt ist, sind der Bescheid und der anschließende Widerspruchsbescheid der PD Dresden aufzuheben.
Hochachtungsvoll
Artur Müller
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