|
“Mord und Totschlag als Problem des Gewerbe- und Berufsrechts”
Personen, die schwere Straftaten begangen haben, wollen trotzdem ihren Beruf ausüben.
Die Behörden müssen dann entscheiden, ob sie dem entspr. Antrag stattgeben oder, falls der Betroffene den Beruf bereits ausübt, eine “Untersagung” der weiteren Ausübung des Gewerbes oder Berufes aussprechen müssen.
Anhand von 4 Fällen aus der Rspr. wir die Problematik umfassend erörtert
in der “Verwaltungsrundschau” 2008, 82 ff.
|