Praktisches Verwaltungsrecht

 

 Das Handbuch mit Kommentar des

“Sächsischen Versammlungsrechts”

ist jetzt lieferbar

 

Auszug aus der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO)

§ 43 II (Prüfungsgebiete): Pflichtfächer sind ... Darüber hinaus sind Pflichtfächer

3. aus dem Gebiet des Öffentlichen Rechts (einschliesslich Verfahren)

d) Verwaltungsprozess- und Verwaltungsvollstreckungsrecht.

§ 47, Schriftliche Prüfung (Zweite juristische Staatsprüfung)

(3) Der Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten:...

3. drei Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Öffentlichen Recht einschliesslich des Verfahrensrechts (§ 43 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 3).

 

 

Der Bescheid über die Entziehung der Fahrerlaubnis aus Sicht der Verwaltung

(einschl. einer Androhung von Zwangsgeld)


apf („Ausbildung, Prüfung, Fortbildung“), 1999, S. 45 ff.

Boorberg-Verlag

 

 

Der Bescheid über die Festsetzung eines Zwangsgeldes

apf 1999, S. 1o9 ff.

im Anschluß an den “Bescheid über die Entziehung...”

 

 

Gefahrenabwehr durch Abschleppen von Kraftfahrzeugen

(zugleich in Beitrag zur Abgrenzung der Ersatzvornahme von der unmittelbaren Ausführung)

apf 2oo1, Heft 3 (Landesbeilage Sachsen, S. 17 ff.), Teil 1

Heft 4 (Landesbeilage Sachsen, S. 25 ff.), Teil 2

Heft 5 (Landesbeilage Sachsen, S. 33 ff. ) abschließender Teil 3

Mit einem Prüfungsschema zur Prüfung der Voraussetzungen des Vorliegens eines Vollstreckungstitels

 

Verwaltungsrechtliche Realakte

“apf 2003, S. 27 (Teil 1)

S. 54 ff. (Teil 2)

 

 

“Fälle zum Verwaltungsvollstreckungsrecht”

in der “Verwaltungsrundschau” 2004, S. 181 ff.

 

 

“Rechtsschutz im Verwaltungsvollstreckungsverfahren”

 Verwaltungsrundschau 2004, 253 ff.

im Anschluß an den Aufsatz

“Fälle zum Verwaltungsvollstreckungsrecht”

 

 

“Zur Zwangshaft im Verwaltungsvollstreckungsverfahren”

im Anschluß an die Aufsätze

“Fälle zum Verwaltungsvollstreckungsrecht”

und

“Rechtsschutz im Verwaltungsvollstreckungsverfahren”

“Verwaltungsrundschau” 2004, 363 ff.

 

 

Anmerkung zur Klausur von Traulsen

“Platzverweis gegen den gewalttätigen Ehemann”

in der “Juristischen Schulung”, unter JuS-Aktuell

Heft 11/2004, S. XXIV

 

“Zur Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme”

 in “apf” (Ausbildung, Prüfung, Fortbildung)

Landesbeilage Sachsen, 2005, S. 25 ff.

 

im Anschluß an die Aufsätze

“Fälle zum Verwaltungsvollstreckungsrecht”

“Rechtsschutz im Verwaltungsvollstreckungsverfahren” und

“Zur Zwangshaft im Verwaltungsvollstreckungsverfahren”

 

 

“Unfall am Elbufer”

Klausur aus dem Polizeirecht mit verwaltungsgerichtlichem Urteil, Kostenforderung aus Ersatzvornahme oder unmittelbarer Ausführung, Störerauswahl,

Rechtsschutz gegen die drohende Vollstreckung der Kostenforderung

in der “Verwaltungsrundschau”

2005, S. 381 ff.

 

 

“Teueres Parken in Zwickau”

Polizeirechtliche Klausur, Widerspruch gegen den Leistungsbescheid wg. Kosten des Abschleppen eines Kraftfahrzeuges, Tenor des Widerspruchsbescheides

in “apf” 2005, Landesbeilage Sachsen, S. 89 ff.

 

 

“Die Zwangsgeldfestsetzung im gewerberechtlichen Verfahren”

im Anschluß an den

“Bescheid nach § 80 IV VwGO im

 gewerberechtlichen Verfahren”

 in “Kommunaljurist” (KommJur) 2006, 250

 

 

“Der Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls bei uneinbringlichem Zwangsgeld”

im Anschluß an den Beitrag

“Die Zwangsgeldfestsetzung im gewerberechtlichen Verfahren”

 in “Kommunaljurist” (KommJur) 2006, 331 ff.

 

 

Übersicht zur Verwaltungsvollstreckung

 

 

“Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge”

Klausur aus dem Verwaltungsvollstreckungsrecht

Vollstreckung sonstiger Verwaltungsakte nach den §§ 19 ff. VwVG,

verbunden mit einem Antrag nach § 80 IV VwGO bei der Widerspruchsbehörde

 in den “Juristischen Arbeitsblättern” (JA) 2007, 536 ff.

nachzulesen bei JA/Referendare/Klausuren ÖffR

 

 

“Asbest in Görlitz”

Klausur aus dem Verwaltungsvollstreckungsrecht

Eilantrag nach § 80 V VwGO gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes

in der “Verwaltungsrundschau” 2007, 278 ff.

 

 

Leipziger Ersatzvornahme”

Polizeirechtliche Klausur einschl. Verwaltungsvollstreckungsrecht

Antrag nach § 80 V VwGO beim Verwaltungsgericht wg. eines Kostenbescheides betr. Kosten einer Abschleppmaßnahme

Abgrenzung zwischen unmittelbarer Ausführung und Ersatzvornahme, Prüfung der sog. Primär- und Sekundärmaßnahme

Tenor der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

in den “Juristischen Arbeitsblättern” (JA) 2007, 627 ff.

 

 

Im Februar 2008

ist in der Buchreihe

“Fachwissen Sicherheit in Bayern”

Herausgeber: Christian Ude, Oberbürgermeister

der Landeshauptstadt München

(Carl Link Verlag)

das Buch

“Verwaltungszwang”

Voraussetzungen und praktische Umsetzung

erschienen (Umfang ca. 210 Seiten)

Im Mittelpunkt der Erörterungen steht die  Vollstreckung der sog. sonstigen Verwaltungsakte

(die ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangen)

                                 weniger die sog. Leistungsbescheide,                                   also die Vollstreckung von Geldforderungen

           mit ausführlicher Erörterung der Anwendung                    der Zwangsmittel

Zwangsgeld,

Ersatzvornahme und

unmittelbarer Zwang

Ausgehend vom sog. Vollstreckungstitel

erfolgt eine Darstellung des Verfahrens mit zahlreichen praktischen Beispielen, Musterbescheiden und Tenorierungen

 

 

“Zur Vollstreckung aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag

 in “KommunalPraxis spezial” 2008, 41 ff.

Carl Link-Verlag

 

 

“Zur Bestimmtheit von Entscheidungen im Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren”

Das sog. Bestimmtheitsprinzip ist nicht nur beim Verwaltungsakt von Bedeutung (§ 37 I VwVfG), sondern u.a. auch beim sog. Verwaltungsvertrag nach den §§ 54 ff. VwVfG und auch im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

Anhand praktischer Beispiele aus der Rechtsprechung wird die Problematik umfassend erörtert.

 in der “Verwaltungsrundschau” 2008, 181 ff.

 

 

“Plauener Nebenbestimmungen”

Klausur aus dem Verwaltungsvollstreckungsrecht

Antrag beim Verwaltungsgericht nach § 80 V VwGO gegen eine Zwangsgeldfestsetzung

 in den

“Juristischen Arbeitsblättern” (JA) 2009, 215

 

 

“Zur Rückgabe des Führerscheins bei Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde”

Anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung wird die Problematik erörtert einschl. der Androhung von Zwangsmitteln bei Nichtabgabe des Führerscheins

 in “SVR” (Straßenverkehrsrecht), Nomos-Verlag, 2009, 121 ff.

zum Aufsatz

 

 

 “Praxis der Kommunalverwaltung”

Loseblattsammlung, Kommunal- und Schulverlag, Walluf

Verlagsgruppe C.H. Beck

Kommentierung des Teils A 19 Bay

Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz

beginnend ab April 2009

 

 

Handbuch des

Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsrechts

Saxonia-Verlag, Dresden

2009

Umfang ca. 220 Seiten

 

 

Das komplette 6-seitige Inhaltsverzeichnis ist auf der Homepage der “Deutschen Nationalbibliothek” nachzulesen

 

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Das Buch kann in jeder Buchhandlung bestellt werden, aber auch z.B. bei amazon

 

 

 In der “Verwaltungsrundschau”, VR 2011, 328

“Zur Effektivität des mündlichen Verwaltungsaktes”

Stellungnahme und Erwiderung zu dem Beitrag von Beckmann in VR 2011, 145 ff. mit dem Titel

“Die Effektivität des mündlichen Verwaltungsaktes”

 

 

  Anmerkung

zum Beschluß des OVG Magdeburg vom 4.8.2011, 2 L 50/10

Festsetzung eines Zwangsgeldes bei Zuwiderhandeln gegen        Ge- oder Verbot

(Nutzungsuntersagung)

in der “Verwaltungsrundschau” 2012, 174

 

 

 “Abschleppen eines Fahrzeugs - unmittelbare Ausführung oder Ersatzvornahme”

zugleich eine Besprechung des Urteils des OVG Hamburg vom 8.6.2011, 5 Bf 124/08

und der Anmerkung dazu von Klüver, DVBl. 2011, 1114

 in der “Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht” NZV 2012, 212

 

 

In “Straßenverkehrsrecht”, SVR 2012, 241 ff.

“Der Leistungsbescheid als Folge einer Abschleppmaßnahme”

 

 

 “Zum Verhältnis zwischen Grund-Verwaltungsakt und sich anschließenden Vollstreckungsmaßnahmen”

zugleich Besprechung der Beschlüsse des OVG Münster vom 10.1.2012, 15 A 2149/11 und vom 20.1.2012, 4 B 1425/11

in der “Verwaltungsrundschau” 2012, 270