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Der Bescheid über die Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem neuen StVG
(zugleich ein Überblick über die wichtigsten Neuregelungen ab 1.1.1999)
Verwaltungsrundschau 2002, 193 ff.
(Kohlhammer-Verlag)
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Der Bescheid nach § 80 IV VwGO im gewerberechtlichen Verfahren
Gewerbeuntersagung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung, Eilantrag nach § 80 IV VwGO bei der Widerspruchsbehörde, Entscheidung der Widerspruchsbehörde
in Kommunaljurist (KommJur) 2006, 134 ff.
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Zur Abhilfe nach § 72 VwGO einschl. Kostenentscheidung und deren Tenorierung
Die Abhilfeentscheidung der Ausgangsbehörde beendet das Widerspruchsverfahren, ohne dass die Widerspruchsbehörde eingeschaltet wird.
Der Verfahrensablauf wird anhand von Beispielen aus der Rspr. dargelegt mit Tenorierung der Entscheidungen einschl. der Kostenentscheidung
in Kommunaljurist (KommJur), Nomos/Beck-Verlag
2006, 175 ff.
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Zur Tenorierung des Widerspruchsbescheides des KWA Kreischa vom 2.2.2000
Urteil des OVG Bautzen vom 30.6.2004,
(SächsVBl. 2004, 286 ff.)
veröffentlicht in VR 2006, 135 ff.
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Die Zwangsgeldfestsetzung im gewerberechtlichen Verfahren
im Anschluß an den
Bescheid nach § 80 IV VwGO im
gewerberechtlichen Verfahren
in Kommunaljurist (KommJur) 2006, 250 ff.
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Der Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls bei uneinbringlichem Zwangsgeld
im Anschluß an den Beitrag
Die Zwangsgeldfestsetzung im gewerberechtlichen Verfahren
in Kommunaljurist (KommJur) 2006, 331 ff.
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Der Widerspruchsbescheid im gewerberechtlichen Verfahren
KommJur 2006, 412 ff.
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Obdachlos in Mittelwiesenberg
Eine Familie mit mehreren Kindern wird im Januar 2006 unverschuldet obdachlos.
Die Gemeinde überlegt nun die Unterbringung der Familie in einer Wohnung, wobei mehrere Wohnungen in Frage kommen.
Da eine freiwillige Unterbringung nicht möglich ist, muß die Gemeinde eine Beschlagnahmeverfügung erlassen und die Familie zur Vermeindung weiterer Obdachlosigkeit entspr. einweisen.
Am Ende nach der Erörterung der Rechtslage wird die Beschlagnahmeverfügung gegen Herrn Talheim (Wohnungseigentümer) abgedruckt.
in Kommunaljurist 2007, 53 ff.
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Räumung in Mittelwiesenberg
im Anschluß an Obdachlos in Mittelwiesenberg
Räumungsverfügung gegen die in die beschlagnahmete Wohnung eingewiesene Familie, die nach Ablauf der Beschlagnahme nicht freiwillig ausziehen will
in Kommunaljurist 2007, 133 ff.
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Entschädigung in Mittelwiesenberg
Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages in der Beschlagnahme- und Räumungssache Burger zwischen der Gemeinde und dem Wohnungseigentümer
Entschädigung für den Nichtstörer nach den §§ 52 ff. des Sächsischen Polizeigesetzes
in Kommunaljurist 2007, 209 ff.
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Goethe
Wahlverwandtschaften (1808)
Es ist schlimm genug, rief Eduard, dass man jetzt nichts mehr für sein ganzes Leben lernen kann. Unsre Vorfahren hielten sich an den Unterricht, den sie in ihrer Jugend empfangen; wir aber müssen jetzt alle fünf Jahre umlernen, wenn wir nicht ganz aus der Mode kommen wollen
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Tenorierung belastender Verwaltungsakte
in
Kommunaljurist (KommJur) 2008, 98 ff.
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Zur Bestimmtheit von Entscheidungen im Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren
Das sog. Bestimmtheitsprinzip ist nicht nur beim Verwaltungsakt von Bedeutung (§ 37 I VwVfG), sondern u.a. auch beim sog. Verwaltungsvertrag nach den §§ 54 ff. VwVfG und auch im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Anhand praktischer Beispiele aus der Rechtsprechung wird die Problematik umfassend erörtert.
in der Verwaltungsrundschau 2008, 181 ff.
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Zu den Folgen der Nichtbeachtung des Bestimmtheitsprinzips
in Fortführung des Beitrages
Zur Bestimmtheit von Entscheidungen im Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren
in der Verwaltungsrundschau 2008, 217 ff.
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Zur Rückgabe des Führerscheins bei Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde
Anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung wird die Problematik erörtert einschl. der Androhung von Zwangsmitteln bei Nichtabgabe des Führerscheins
in SVR (Straßenverkehrsrecht), Nomos-Verlag, 2009, 121 ff.
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Die Bedeutung der Bekanntgabe des schriftlichen Verwaltungsaktes
in der Verwaltungsrundschau 2016, 299
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