Praktisches Verwaltungsrecht

 

 

Handbuch des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsrechts

3. Auflage 2021

 

 

Rechtsgrundlagen des Versammlungsrechts


(eine systematische Darstellung unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung)

Sächsische Verwaltungsblätter 2002, S. 25 ff.

 

 

Ein unerwünschtes Treffen


Klausur aus dem Versammlungsrecht (besonderes Polizeirecht) einschl. Widerspruchsverfahren und Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren

Verwaltungsrundschau 2003, 25 ff.

 

 

Staatsbesuch in Dresden

Klausur aus dem besonderen Polizeirecht (Versammlungsrecht), Feststellungsklage gegen polizeiliche Maßnahmen gegenüber Versammlungsteilnehmern,

Tenor der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

 in der Verwaltungsrundschau 2006, 237 ff.

 

 

Versammlungsrecht in Heiligendamm

 in KommunalPraxis spezial 2007, 189 ff.

Carl Link-Verlag

 

 

Zur Versammlungsfreiheit in der DDR

Charlotte von Mahlsdorf erinnert sich

1974 war es, als in der Ostberliner Stadtbibliothek erstmals ein wissenschaftlicher Vortrag über Homosexualität gehalten wurde. Nachdenklich stieg ich anschließend die Treppen hinunter. Als ich aus der Tür trat, drang Stimmgewirr an mein Ohr. Auf der Straße führten Männer und Frauen, sich pantomimisch ereifernd, das Wort: Wo leben wir denn eigentlich ? Versammlungsverbot, keine Inserier- möglichkeiten. Ich stand zunächst abseits und verfolgte die Diskussion. Dann ging ich auf sie zu und bot an: Ja Kinder, wenn ihr Räume für ein Beisammensein sucht, könnt ihr zu mir nach Mahlsdorf kommen. Miete braucht ihr nicht zu zahlen, nur ein bisschen was für Licht und Heizung...

Im April 1978 wollten die homosexuellen Frauen ein Lesbentreffen bei mir veranstalten. Sie verschickten Einladungen in die ganze DDR, was der Staatssicherheit nicht verborgen blieb. Die Deutsche Post tat schon immer etwas mehr, als Briefe nur zu befördern. Zuweilen nahm sie dem Empfänger gleich die Arbeit der Lektüre ab.

Einen Tag vor dem Treffen klingelten 2 Polizisten an meiner Tür. Der eine, ganz Nieselpriem, hatte eine gleichmütige Amtsmiene aufgesetzt, während der andere mich, belustigt über meinen Aufzug, aus hochmütig-spöttischen Augenwinkeln musterte. Nieselpriem kam gleich zur Sache und faselte etwas von einer verbotenen Veranstaltung. Ich lade mir nur Gäste ein. Was sind das für Gäste? Schwule Mädchen wie ich. Was soll diese Fragerei?...

Sie kennen das Recht der Deutschen Demokratischen Republik schlecht, belehrte er mich. Träfen sich mehr als 6 Menschen, und sei es zum Geburtstag von Onkel Otto, sei dies eine Versammlung, welche die Polizei genehmigen müsse. Ich sollte ein Schild an die Tür hängen: Wegen Wasserrohrbruch fällt die Veranstaltung aus. Ich weigerte mich...

Da von den Gästen keiner mehr informiert werden konnte, trommelten sie (die Lesben) kurzerhand alle Berliner Gruppenmitglieder zusammen, stellten sich am nächsten Tag an die Bahnhöfe, fingen die ahnungslosen Frauen ab und dirigierten sie zu einem geheimen Treffpunkt...

Ein paar Tage darauf erhielt ich ein Schreiben vom Stadrat für Kultur: Hiermit werden Herrn Lothar Bierfelde jegliche Art von Versammlungen und Veranstaltungen im Gründermuseum untersagt.

 

Quelle:

DDR-Geschichte in Dokumenten, herausgegeben von Matthias Judt

Schriftenreihe der

Bundeszentrale für politische Bildung

 Band 350, Bonn 1998, S. 212

  

 

 Versammlungsrechtliche Auflagen nach § 15 I des Versammlungsgesetzes

in Kommunaljurist (KommJur) 2009, 97 ff.

 Die Rspr. des BVerfG betont wg. der Bedeutung der Versammlungsfreiheit   die Auflage als milderes Mittel (der behördlichen Eingriffsmaßnahme in die Versammlungsfreiheit) anstelle eines Versammlungsverbotes.

Ausgehend von dieser Rspr. wird die Bedeutung von Auflagen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Versammlungsgesetz dargestellt (mit praktischen Beispielen aus der Rspr).

Behandelt wird auch das Problem der Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Versammlungen, wenn nur eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung gegeben ist.

Vertieft angesprochen werden ebenso die Aufgaben der Versammlungsbehörde im Zusammenhang mit der Kooperation zwischen Veranstalter und Behörde im Versammlungsrecht, ebenso die hohen Anforderungen an die polizeiliche Gefahrenprognose beim Erlaß einer Auflage i.S. des § 15 I VersG.

 

 

Aktenvortrag

zur 2. juristischen Staatsprüfung in Sachsen

Mahnwache in Görlitz

(Versammlungsrecht, Eilantrag an das VG wg. Versammlungsverbot)

 in den Juristischen Arbeitsblättern (JA) 2009, 639

 

 

Das BVerfG und das Bayerische Versammlungsgesetz

zugleich Besprechung des Beschlusses des BVerfG vom 17.2.2009 (1 BvR 2492/08), einstweilige Anordnung nach § 32 I BVerfGG

 in der Verwaltungsrundschau 2009, 264

 

 

Sächsisches Versammlungsrecht

Handbuch für Ausbildung und Praxis

mit Kommentar des Sächsischen Versammlungsgesetzes (SächsVersG)

 

ist jetzt im Saxonia-Verlag veröffentlicht und lieferbar

 

 

Inhaltsverzeichnis

I.     Grundlegende Rechtsprechung zum Versammlungsrecht

II.    Grundsätzliche Ausführungen zur Bedeutung des Versammlungsrechts

III.   Das Sächsische Versammlungsgesetz

1.   Geltungsbereich, insbes. Abgrenzung zu Versammlungen außerhalb des Regelungsbereiches des SächsVersG

2.   Entstehungsgeschichte

3.   Kommentierung des SächsVersG, ca. 130 Seiten

IV.  Verantwortung und Zuständigkeiten von Versammlungsbehörden und Vollzugspolizei

V.   Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen

VI.  Musterformulare und Musterbescheide

VII. Gesetzestext und ZuständigkeitsVO

insgesamt ca. 300 S.

 

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 In der Neuen Justiz 2010, 377

hat Herr Ulf Petersen-Thrö,

Abteilungsleiter bei der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge

 eine Rezension zum

Sächsischen Versammlungsrecht

veröffentlicht

Ingesamt bildet das Werk eine wertvolle Argumentations- und Entscheidungshilfe... Letztlich sollte für den Erwerb dieses Buches das gute Preis-Leistungsverhältnis sprechen, sodaß das Werk ausdrücklich zu empfehlen ist und hohe Verkaufszahlen verdient

 

 

 In der Verwaltungsrundschau 2010, S. 358

ist eine weitere Rezension zum

Sächsischen Versammlungsrecht

von Oberregierungsrat Dr. Alfred Scheidler

veröffentlicht

 

 

  Dr. Dr. Frank Ebert, Ministerialrat im Thüringer Innenministerium

hat in Kommunaljurist 2011, S. 116, eine weitere Rezension veröffentlicht:

Der Autor beschränkt sich nicht darauf, einzelne Vorschriften zu erläutern. Vielmehr bespricht er das Versammlungsrecht insgesamt und stellt seine Bedeutung für unsere rechtsstaatliche Ordnung heraus. Paxisgerecht orientert er sich an der Rechtsprechung, hat doch insbes. das BVerfG der praktischen Anwendung des Versammlungsrechts durch zahlreiche Entscheidungen maßgebliche Konturen verliehen. Hinweise auf das Schrifttum vernachlässigt der Autor dennoch nicht...

Die eingangs gestellte Frage nach Erforderlichkeit und Nutzen eines weiteren Kommentars zum Versamlungsrecht ist angesichts der ungewöhnlichen und neuen, auf die Praxis ausgerichteten Aufbereitung dieses Buches uneingeschränkt zu bejahen... Daher wird der Weber über die Grenzen des Freistaates Sachsen hinaus bald als begehrter Ratgeber gesucht sein.

 

 

 Versammlungsverbote nach § 15 I des Versammlungsgesetzes

im Anschluß an den Beitrag

Versammlungsrechtliche Auflagen...

in Kommunaljurist (KommJur) 2010, 172 ff.

 

 

In Kommunaljurist 2010, S. 410

Zur Anmeldepflicht bei Versammlungen

 

 

Im Carl Link Verlag

ist im Dezember 2010 das Buch

Grundzüge des Versammlungsrechts unter Beachtung der Föderalismusreform

erschienen (228 Seiten)

(mit Schwerpunkt zum Bayerischen Versammlungsgesetz)

 

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Der Protestaufruf des Oberbürgermeisters

Aktenvortrag

zur 2. juristischen Staatsprüfung in Sachsen

Versammlungsrecht, Unterlassung einer amtlichen Äußerung, Kommunalrecht

Antrag beim VG nach § 123 VwGO

in der Verwaltungsrundschau 2011, 18 ff.

 

 

In Kommunaljurist 2011, 50 ff.

Zur Kooperation zwischen Versammlungsbehörde und Veranstalter einer Versammlung

 

 

  4 versammlungsrechtliche Aufsätze,

in Kommunaljurist veröffentlicht,

geben einen guten Überblick über grundsätzliche versammlungsrechtliche Probleme

 

 

Anmerkung

zum Urteil des BVerfG vom 22.2.2011 (1 BvR 599/06)

(Demonstration auf dem Frankfurter Flughafen)

in der Verwaltungsrundschau 2011, 174

 

 

Praxisanmerkung

zum Beschluß des BVerfG, NVwZ 2010, 1482

Auflösung einer Versammlung, polizeiliche Ingewahrsamnahme, Leistungsbescheid

 in Kommunaljurist 2011, 237

 

 

Der umstrittene Kostenbescheid

Klausur nach BVerfG, NVwZ 2010, 1482

Auflösung einer Versammlung, polizeiliche Ingewahrsamnahme, Leisltungsbescheid

in der Verwaltungsrundschau 2011, 238

 

 

  Anmerkung

zum Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 19.4.2011:

Das Sächsische Versammlungsgesetz ist mit Artikel 70 I der Verfassung des Freistaates Sachsen unvereinbar und nichtig

 in der Verwaltungsrundschau 2011, 315

(siehe auch Scheidler, NVwZ 2011, 924)

 

 

 Die Versammlungsgesetze der Länder als Folge der Föderalismusreform

in KommunalPraxisSpezial 2011, 171

 

 

  Anmerkung

zum Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 19.4.2011:

Das Sächsische Versammlungsgesetz ist mit Artikel 70 I der Verfassung des Freistaates Sachsen unvereinbar und nichtig

 in der KommunalPraxisSpezial 2011, 213

(siehe auch Scheidler, NVwZ 2011, 924)

 

 

  Rezension

Musterentwurf eines Versammlungsgesetzes

vorgelegt vom Arbeitskreis Versammlungsrecht

Verlag C.H. Beck, 2011

in der Verwaltungsrundschau 2012, 108

 

 

Aktenvortrag

zur 2. juristischen Staatsprüfung in Sachsen

Skinheads im Keller

Auflösung eines Skinheadkonzerts durch die Ortspolizeibehörde

(Versammlungsrecht, allgemeinesPolizeirecht)

 in den Juristischen Arbeitsblättern, JA

2012, S. 293 ff.

 

 

 Anmerkung

zum Beschluß des BVerfG vom 27.1.2012, 1 BvQ 4/12

(zeitliche Verlegung einer Versammlung)

in Kommunaljurist 2012, Heft 9

 

 

Praxisanmerkung

zum Urteil des OVG Münster vom 18.9.2012, 5 A 1709/11

wg. rechtswidriger versammlungsrechtlicher Auflagen anlässlich eines sog. Blockadetrainings

in Kommunaljurist KommJur 2012, Heft 12

 

 

Anmerkung

zum Urteil des OVG Münster vom 18.9.2012, 5 A 1709/11

wg. rechtswidriger versammlungsrechtlicher Auflagen anlässlich eines sog. Blockadetrainings

 in der Verwaltungsrundschau 2013, 103

 

 

Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 26.2.2014, 6 C 1.13

(erfolgreiche Fortsetzungsfeststellungsklage zu einem Versammlungsverbot)

in der Verwaltungsrundschau 2014, 249

 

 

Versammlungen am 9.11.2013 - oder:

Verstehen die Behörden das Versammlungsrecht ?

 in der Verwaltungsrundschau, 2014, 253

Bei 4 Gerichtsentscheidungen zu Versammlungen am 9.11.2013 sind in 3 Fällen die Maßnahmen der Versammlungsbehörde wegen ihrer Rechtswidrigkeit (siehe § 113 I 1 VwGO) beanstandet  worden (wenn auch nur in Eilverfahren durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch bzw. Anfechtungssklage)

 

 

In apf 2015, 120

Aktuelle Rechtsprechung zum Versammlungsrecht

 

 

In der Verwaltungsrundschau2015, 404

Gutachten zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Verfassungs- und Rechtsausschuß des Sächsischen Landtags am 20.5.2015

 

Thema: Versammlungsverbot durch Allgemeinverfügung der Polizeidirektion Dresden  am

19.1.2015 für den Bereich der Stadt Dresden

Zur Allgemeinverfügung vom 19.1.2015

 

  

 Versammlungsverbot in Heidenau

Zur Allgemeinverfügung des Landratsamtes Sächsische Schweiz- Osterzgebirge vom 27.8.2015

in Band 89 der Rothenburger Beiträge

(Polizeiwissenschaftliche Schriftenreihe der Hochschule der Sächsischen Polizei, FH) mit dem Titel

Zum aktuellen Stand des Versammlungsrechts, 2017

 

 

Neue Rechtsprechung zu öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel

in apf, Boorberg-Verlag,

2019, S. 53 (Teil 1)

 

 

In NJ, Neue Justiz, Heft 11/2019

Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts oder der Versammlungsgesetze ?

 

 

  In der Zeitschrift Die Polizei 2020, 420

Zur Vollstreckung versammlungsrechtlicher Eingriffsmaßnahmen durch unmittelbaren Zwang,

zugleich Besprechung des Beschlusses des BVerwG (NVwZ 2019, 1281) zur Polizeifestigkeit der Versammlungsfreiheit

 

 

In DAR, Deutsches Autorecht, 2022, 112

Anmerkung zum Beschluss des OVG Bautzen vom 8.10.2021: Kein Fahrradkorso auf einer Bundesautobahn
nach Abwägung der betroffenen Rechtsgüter

 

 

Neue Rechtsprechung zu öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel

in Kommunaljurist, KommJur, 2023, 124