Praktisches Verwaltungsrecht

 

 

Handbuch des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsrechts

2. Auflage 2014

 

 

Annaberg sieht rot

Klausur aus dem besonderen Polizeirecht (Gewerberecht i.V. mit der StVZO)

Eilrechtsschutz gegen den Widerruf einer Erlaubnis zur Nutzung von roten Kennzeichen nach § 28 III 1 StVZO für einen Fahrzeughändler, versehen mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung

Tenor der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

 in der Verwaltungsrundschau 2006, 203 ff.

 

 A. Sachverhalt

Landratsamt Annaberg                                       Annaberg, 5.4.2005

Chemnitzer Str. 100

Annaberg

 

Herrn

Helmut Reiser

Erzgebirgsstraße 20

Annaberg

 

Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens nach § 28 StVZO

 

Sehr geehrter Herr Reiser,

das Landratsamt Annaberg erlässt folgenden Bescheid:

1. Die Ihnen gegenüber erfolgte Zuteilung roter Dauerkennzeichen wird widerrufen.

2. Ihnen wird aufgegeben, die 3 ausgestellten Fahrzeugscheinhefte sowie die entspr. Kennzeichenschilder unverzüglich, spätestens bis 12.4.2005, bei dem Landratsamt Annaberg abzugeben.

3. Für die Regelungen unter 1. und 2. wird die Anordnung der sofortigen Vollziehung getroffen.

4. Für den Fall der Nichtbefolgung der Anordnung unter Nr. 2 wird ein Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro angedroht.

5. Gebührenfestsetzung...

Begründung:

Sie betreiben seit 1997 mit Betriebssitz in Annaberg einen Autohandel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen.

In diesem Zusammenhang erteilte Ihnen das Landratsamt Annaberg auf entspr. Antrag am 30.4.2000 rote Dauerkennzeichen nach § 28 III 1 StVZO.

Diese roten Kennzeichen können nach der StVZO zuverlässigen Kraftfahrzeughändlern zu Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten erteilt werden, wobei eine wiederkehrende Benutzung möglich ist. Diese Privilegierung von Händlern gegenüber einer Privatperson, die ein derartiges Kennzeichen nur zur einmaligen Benutzung erhält, dient insbes. der Verwaltungsvereinfachung. Ebenso ermöglicht sie den Fahrzeughändlern eine Vereinfachung des Zulassungsverfahrens bei der Behörde.

Maßgebend für die Erteilung des Dauerkennzeichens ist aber die Zuverlässigkeit des Händlers, die in Ihrem Falle jetzt nicht mehr gegeben ist.

Ausweislich des uns vorliegenden Auszugs aus dem Bundeszentralregister vom 20.3.2005 sind Sie im Jahre 1994 wg. fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr, 2001 wg. fortgesetzter Umsatzsteuerverkürzung in 2 Fällen und 2004 wg. vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung jeweils rechtskräftig verurteilt worden.

Insbes. die Vorstrafen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr belegen Ihre Unzuverlässigkeit, weshalb die Zuteilung der roten Dauerkennzeichen zu widerrufen ist. Ermessengesichtspunkte haben wir insoweit berücksichtigt, als Ihre weitere Tätigkeit als Autohändler von diesem Widerruf nicht betroffen ist.

 

 

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