Praktisches Verwaltungsrecht

 

 

Handbuch des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsrechts

2. Auflage 2014

 

 

Ende des Leipziger Messetreffs?

(Gewerberecht, Widerspruchsverfahren, Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts, Tenor des Widerspruchsbescheides)

in apf (Ausbildung, Prüfung, Fortbildung)

2004, S. 14 (Sachverhalt)

Lösung S. 34 ff.

 

 

Stadt Leipzig                                                                                                    Leipzig, den 5.6.2003

Der Oberbürgermeister

Marktplatz 5

Leipzig

 

Herrn

Franz Schreiber

Dresdner Str. 100

Leipzig

 

Gewerbeuntersagung

Sehr geehrter Herr Schreiber,

die Stadt Leipzig erlässt folgenden Bescheid:

1. Die Ausübung der unter vorgenannter Anschrift bei unserer Behörde angezeigten gewerblichen Zimmervermietung (Pension Messetreff) wird untersagt.

2. Diese Untersagung wird ausgedehnt auf die Ausübung jeglicher Zimmervermietung.

3. Für die Festlegungen unter 1. und 2. wird die sofortige Vollziehung angeordnet.

4. Kosten

 

Begründung:

Sie betreiben seit 1995 unter der vorgenannten Anschrift eine gewerbliche Zimmervermietung unter dem Namen Pension »Messetreff«. Inzwischen hat sich ergeben, dass Sie die für den. Betrieb dieses Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzen.

1. Im Jahre 2001 haben Sie die minderjährige drogensüchtige Emma Müller beherbergt und der Prostitution zugeführt. Die entspr. Einnahmen haben Sie teilweise einbehalten.

Im Oktober 2001 haben Sie das Mädchen körperlich misshandelt, nachdem Sie annahmen, Ihnen würden »Einnahmen« vorenthalten. Deshalb verurteilte Sie das Amtsgericht Leipzig am 3o.5.2002 zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten.

2. Im Juli 2002 haben Sie Ihren Schäferhund Max auf Herrn Waldemar Wunderlich, einen Gast, gehetzt, mit der Folge, dass dieser Bisswunden an beiden Armen erlitt. Dies geschah, weil Herr Wunderlich sich angeblich weigerte, die Rechnung zu zahlen.

Wegen dieses Vorfalls hat Sie das Amtsgericht Leipzig am 3.3.2003 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten mit Bewährung verurteilt.

3. Am 12.4.2003 fand in den Räumen der Pension »Messetreff« eine PoIizeirazzia statt, wobei in einem der Zimmer Personen angetroffen wurden, die Heroin in kleine Briefchen verpackten. Andere in der Pension anwesende Personen erklärten bei ihrer polizeilichen Vernehmung, dass in der Pension Drogen erworben und konsumiert werden könnten. Das sei in der Leipziger Drogenszene bekannt, auch Sie wüssten davon.

Wegen dieser Vorfälle läuft noch ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig.

4. Nach einer aktuellen Mitteilung des Finanzamtes Leipzig bestehen derzeit bei Ihnen Streuerrückstände in Höhe von 80.000 Euro, und zwar aus den Jahren 1997 - 2001. Trotz mehrfacher Aufforderung zur Zahlung der Rückstände hätten Sie nicht reagiert.

Die dargelegten Vorfälle und Sachverhalte weisen auf Ihre gewerberechtliche Unzuverlässigkeit hin. Insbesondere die strafrechtlichen Verurteilungen sowie die erheblichen Steuerrückstände zeigen, dass Sie nicht gewillt und in der Lage sind, Ihr Gewerbe ordnungsgemäss auszuüben.

Ausserdem werden in den Räumen Ihrer Pension »Messetreff« Drogen konsumiert und Sie billigen diese Betätigung der Gäste.

 

 

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