Praktisches Verwaltungsrecht

 

 Das Handbuch mit Kommentar des

“Sächsischen Versammlungsrechts”

ist jetzt lieferbar

 

Der erfolglose Makler


Polizeirechtliche Klausur (Gewerberecht) einschl. Widerspruchsverfahren und Tenorierung des Widerspruchsbescheides

Verwaltungsrundschau 2002, 276 ff.

 

 

Ende des Leipziger Messetreffs ?

(Gewerberecht, Widerspruchsverfahren, Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts, Tenor des Widerspruchsbescheides)

in apf (Ausbildung, Prüfung, Fortbildung)

2004, S. 14 (Sachverhalt)

Lösung S. 34 ff.

 

 

“Eine gefährliche Reisegewerbekarte”

Gewerberecht, Widerspruchsverfahren, Aussetzungsantrag bei der Widerspruchsbehörde nach § 80 IV VwGO, Entscheidung der Widerspruchsbehörde

in “apf” (Ausbildung, Prüfung, Fortbildung)

2004, Landesbeilage Sachsen, S. 50 ff.

 

 

Der Bescheid nach § 80 IV VwGO im gewerberechtlichen Verfahren”

Gewerbeuntersagung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung, Eilantrag nach § 80 IV VwGO bei der Widerspruchsbehörde, Entscheidung der Widerspruchsbehörde

 in “Kommunaljurist” (KommJur) 2006, 134 ff.

 

 

“Die Zschopauer Zusicherung”

Klausur aus dem besonderen Polizeirecht (Gaststättenrecht) mit Widerspruchsverfahren, Tenorierung des Widerspruchsbescheides, Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

 “apf” 2006, 186 ff.

 

 

“Die Zwangsgeldfestsetzung im gewerberechtlichen Verfahren”

im Anschluß an den

“Bescheid nach § 80 IV VwGO im

 gewerberechtlichen Verfahren”

 in “Kommunaljurist” (KommJur) 2006, 250 ff.

 

 

“Der Widerspruchsbescheid im gewerberechtlichen Verfahren”

KommJur 2006, 412 ff.

 

 

“Annaberg sieht rot”

Klausur aus dem besonderen Polizeirecht (Gewerberecht  i.V. mit der StVZO)

Eilrechtsschutz gegen den Widerruf einer Erlaubnis zur Nutzung von “roten Kennzeichen” nach § 28 III 1 StVZO für einen Fahrzeughändler, versehen mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung

Tenor der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

 in der “Verwaltungsrundschau” 2006, 203 ff.

 

 

Mord und Totschlag als Problem des Gewerbe- und Berufsrechts”

Personen, die schwere Straftaten begangen haben, wollen trotzdem ihren Beruf ausüben.

Die Behörden müssen dann entscheiden, ob sie dem entspr. Antrag stattgeben oder, falls der Betroffene den Beruf bereits ausübt, eine “Untersagung” der weiteren Ausübung des Gewerbes oder Berufes aussprechen müssen.

Anhand von 4 Fällen aus der Rspr. wir die Problematik umfassend erörtert

in der “Verwaltungsrundschau” 2008, 82 ff.

 

 

Anmerkung

zum Beschluß des VGH München vom 21.8.2007

(NVwZ-RR 2008, 26 ff.)

Untersagung des Anbietens alkoholischer Getränke zu Billigpreisen, sog. Flatrate- oder Billigpreis-Parties

(Gaststättenrecht)

in der “Verwaltungsrundschau” 2008, 213 ff.

 

 

Aktenvortrag

zur 2. juristischen Staatsprüfung in Sachsen

“Waltraud Wunder wundert sich”

Gewerbeuntersagung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung

 in den “Juristischen Arbeitsblättern” (JA) 2009, 457 ff.

 

 

“Herrn Zieglers Gewerbe

oder die Rente ist nicht sicher”

Aktenvortrag

zur 2. juristischen Staatsprüfung in Sachsen

Gewerbeuntersagung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangeldandrohung,

Antrag beim VG nach § 80 V VwGO

in der “Verwaltungsrundschau” 2009, 418 ff.

 

 

Im Februar 2012

ist das Buch

“Praxis des Gewerbe- und Gaststättenrechts”

(Eingriffsverwaltung, Verwaltungsvollstreckung und Ordnungswidrigkeiten)

im Carl Link Kommunalverlag erschienen

ca. 160 Seiten

mit einer Vielzahl von praktischen Beispielen aus der Rechtsprechung und Musterbescheiden einschl. deren Tenorierung

Ankündigung des Verlages

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeines

B. Gewerbeordnung

C. Gaststättengesetz

D. Verwaltungsvollstreckungsverfahren im Gewerbe- und Gaststättenrecht

E. Sonderfall des sog. Verwaltungsvertrages im Gewerbe- und Gaststättenrecht

F. Behördliche Zuständigkeiten

G. Rechtsschutz

H. Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Gewerbe- und Gaststättenrecht

I. Prüfungsschemata und Musterbescheide

 

 

 

 “Zur Gewerbeuntersagung nach § 35 I GewO”

 in der “Verwaltungsrundschau” 2012, 337

 

 

 “Praxis der Kommunalverwaltung”

Loseblattsammlung, Kommunal- und Schulverlag, Wiesbaden

Verlagsgruppe C.H. Beck

Kommentierung des

Gaststättengesetzes (Bund, in Bayern fortgeltend, einschl. GastVO und Gesundheitsschutzgesetz betr. Nichtraucherschutz in Gaststätten)

beginnend ab November 2012