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Praktisches Verwaltungsrecht
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Das “Handbuch des Sächsischen
Verwaltungsvollstreckungsrechts”
ist jetzt lieferbar
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Veröffentlichungen im Jahre 2010
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Im Lexxion-Verlag, Berlin
ist im Januar 2010 das Buch
“Aktenvorträge
zum Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht”
mit insgesamt 6 Aktenvorträgen erschienen.
ausgerichtet an den Anforderungen zur 2. juristischen Staatsprüfung in Sachsen
mit 3 Prüfungsübersichten
- Rechtmäßigkeit eines belastenden Verwaltungsaktes
- Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsvollstreckungsmaßnahme
- Rechtmässigkeit eines Kostenbescheides
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Der Widerspruch gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG
in “Straßenverkehrsrecht” (SVR) 2010, S. 39
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Anmerkung
zum Beschluß des BVerfG vom 10.9.2009
“Bekanntgabe eines Verkehrszeichens und Beginn der Widerspruchsfrist”
(NZV 2009, 622)
in der “Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht” NZV 2010, 165
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“Der Moment wo der arme Autor, erschöpft von seiner Arbeit, mit seinem Manuskript anlangt, um es schnell gedruckt zu sehen, ist eben der Punkt, wo der Verleger ruhig mit der Flinte auf dem Anstand steht und das unglückliche Wild mit der Honorarfrage verschrotet”
Heinrich Heine
Brief an Julius Campe in Hamburg, Paris 12.9.1852
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“Antrag auf Akteneinsicht im Widerspruchsverfahren einschl. der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren”
”Straßenverkehrsrecht” (SVR) 2010, 117
im Anschluß an den Beitrag
“Der Widerspruch gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG”
in SVR 2010., 39
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“Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein. Die öffentlichen Schulden müssen verringert, die Arroganz der Behörden muß gemäßigt und kontrolliert werden. Die Zahlungen an ausländische Regierungen müssen reduziert werden, wenn der Staat nicht bankrott gehen soll. Die Leute sollen wieder lernen zu arbeiten, statt auf öffentliche Rechnung zu leben.”
Marcus Tullius Cicero, Rom, 55 vor Christus
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“Versammlungsverbote nach § 15 I des Versammlungsgesetzes”
im Anschluß an den Beitrag
“Versammlungsrechtliche Auflagen...”
in “Kommunaljurist” (KommJur) 2010, 172 ff.
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Die Kostentscheidung im Widerspruchsverfahren bei Erledigung des Widerspruchs
(SVR 2010, 196 ff.)
im Anschluß an den Beitrag
“Antrag auf Akteneinsicht im Widerspruchsverfahren einschl. der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren”
”Straßenverkehrsrecht” (SVR) 2010, 117
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Goethe, “Wahlverwandtschaften” (1808)
“Es ist schlimm genug”, rief Eduard, “dass man jetzt nichts mehr für sein ganzes Leben lernen kann. Unsre Vorfahren hielten sich an den Unterricht, den sie in ihrer Jugend empfangen; wir aber müssen jetzt alle fünf Jahre umlernen, wenn wir nicht ganz aus der Mode kommen wollen”
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Demnächst
Zur Anmeldepflicht bei Versammlungen
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