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 Praktisches Verwaltungsrecht

 

 Das “Handbuch des Sächsischen

Verwaltungsvollstreckungsrechts”

ist jetzt lieferbar

 A

Alle Veröffentlichungen sind auch in der

“Virtuellen Fachbibliothek Recht”

der Staatsbibliothek zu Berlin registriert

 

 

Veröffentlichungen im Jahre 2010

 

 

 

Im Lexxion-Verlag, Berlin

ist im Januar 2010 das Buch

“Aktenvorträge

zum Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht”

mit insgesamt 6 Aktenvorträgen erschienen.

ausgerichtet an den Anforderungen zur 2. juristischen Staatsprüfung in Sachsen

mit 3 Prüfungsübersichten

- Rechtmäßigkeit eines belastenden Verwaltungsaktes

- Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsvollstreckungsmaßnahme

- Rechtmässigkeit eines Kostenbescheides

 

 

Der Widerspruch gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG

 in “Straßenverkehrsrecht” (SVR) 2010, S. 39

 

 

 Anmerkung

zum Beschluß des BVerfG vom 10.9.2009

“Bekanntgabe eines Verkehrszeichens und Beginn der Widerspruchsfrist”

(NZV 2009, 622)

 in der “Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht” NZV 2010, 165

 

 

“Der Moment wo der arme Autor, erschöpft von seiner Arbeit, mit seinem Manuskript anlangt, um es schnell gedruckt zu sehen, ist eben der Punkt, wo der Verleger ruhig mit der Flinte auf dem Anstand steht und das unglückliche Wild mit der Honorarfrage verschrotet”

Heinrich Heine

Brief an Julius Campe in Hamburg, Paris 12.9.1852

 

 

“Antrag auf Akteneinsicht im Widerspruchsverfahren einschl. der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im  Vorverfahren”

”Straßenverkehrsrecht” (SVR) 2010, 117

im Anschluß an den Beitrag

“Der Widerspruch gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG”

in SVR 2010., 39

 

 

Sächsisches Versammlungsrecht

Handbuch für Ausbildung und Praxis mit

Kommentar des Sächsischen Versammlungsgesetzes (SächsVersG)

 

ist jetzt im Saxonia-Verlag veröffentlicht

und lieferbar

 

 

“Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein. Die öffentlichen Schulden müssen verringert, die Arroganz der Behörden muß gemäßigt und kontrolliert werden. Die Zahlungen an ausländische Regierungen müssen reduziert werden, wenn der Staat nicht bankrott gehen soll. Die Leute sollen wieder lernen zu arbeiten, statt auf öffentliche Rechnung zu leben.”

Marcus Tullius Cicero, Rom, 55 vor Christus

 

 

 Versammlungsverbote nach § 15 I des Versammlungsgesetzes”

im Anschluß an den Beitrag

“Versammlungsrechtliche Auflagen...”

 in “Kommunaljurist” (KommJur) 2010, 172 ff.

 

 

Die Kostentscheidung im Widerspruchsverfahren bei Erledigung des Widerspruchs

(SVR 2010, 196 ff.)

im Anschluß an den Beitrag

“Antrag auf Akteneinsicht im Widerspruchsverfahren einschl. der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im  Vorverfahren”

”Straßenverkehrsrecht” (SVR) 2010, 117

 

 

Goethe,  “Wahlverwandtschaften” (1808)

“Es  ist schlimm genug”, rief Eduard, “dass man jetzt nichts mehr für sein ganzes Leben lernen kann. Unsre Vorfahren hielten sich an den Unterricht, den sie in ihrer Jugend empfangen; wir aber müssen  jetzt alle fünf Jahre umlernen, wenn wir nicht ganz aus der Mode kommen wollen”

 

 

 Ab Juni 2010

regelmäßige Beiträge in

Legal Tribune Online

die oft auch gleichzeitig auf

“Spiegel-Online”

veröffentlicht werden

 

 

Demnächst

Zur Anmeldepflicht bei Versammlungen

 

 

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