Praktisches Verwaltungsrecht

 

 Das Handbuch mit Kommentar des

“Sächsischen Versammlungsrechts”

ist jetzt lieferbar

 A

Alle Veröffentlichungen sind auch in der

“Virtuellen Fachbibliothek Recht”

der Staatsbibliothek zu Berlin registriert

 

 

 Sommersemester 2012

Vorlesungen an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie in Chemnitz

Allgemeines Verwaltungsrecht

sowie

Polizei- und Ordnungsrecht

 

 

 

 Sachsen seit der friedlichen Revolution

(Traditionen, Wandel, Perspektiven)

Tagung vom 4. - 6.3.2010 in Dresden, Dreikönigskirche

Mein Vortrag mit dem Thema

“Transformation der öffentlichen Verwaltung”

ist jetzt (11/2010)  einem Sammelband zusammen mit den anderen Vorträgen veröffentlicht

Sax-Verlag, Markkleeberg

 

 

Im Carl Link Verlag

ist im Dezember 2010 das Buch

“Grundzüge des Versammlungsrechts unter Beachtung der Föderalismusreform”

erschienen (228 Seiten)

(mit Schwerpunkt zum Bayerischen Versammlungsgesetz)

 

 

14 Veröffentlichungen

im Jahre 2011

 

 

“Der Protestaufruf des Oberbürgermeisters”

Aktenvortrag

zur 2. juristischen StaatsprĂĽfung in Sachsen

Versammlungsrecht, Unterlassung einer amtlichen Äußerung, Kommunalrecht

Antrag beim VG nach § 123 VwGO

 in der “Verwaltungsrundschau” 2011, 18 ff.

 

 

 Anmerkung

zum Urteil des EuGH (GroĂźe Kammer) vom 8.9.2010

in den verbundenen Rechtssachen C 316/07, C 358 - 360/07, C409/07 und C 410/07

(Vorabentscheidungsersuchen der VG GieĂźen und Stuttgart)

betr. deutsches GlĂĽcksspielrecht

 in der “Verwaltungsrundschau” 2011, 29 ff.

 

 

“Der Moment wo der arme Autor, erschöpft von seiner Arbeit, mit seinem Manuskript anlangt, um es schnell gedruckt zu sehen, ist eben der Punkt, wo der Verleger ruhig mit der Flinte auf dem Anstand steht und das unglückliche Wild mit der Honorarfrage verschrotet”

Heinrich Heine

Brief an Julius Campe in Hamburg, Paris 12.9.1852

 

 

In “Kommunaljurist” 2011, 50 ff.

“Zur Kooperation zwischen Versammlungsbehörde und Veranstalter einer Versammlung”

 

 

“Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein. Die öffentlichen Schulden müssen verringert, die Arroganz der Behörden muß gemäßigt und kontrolliert werden. Die Zahlungen an ausländische Regierungen müssen reduziert werden, wenn der Staat nicht bankrott gehen soll. Die Leute sollen wieder lernen zu arbeiten, statt auf öffentliche Rechnung zu leben.”

Marcus Tullius Cicero, Rom, 55 vor Christus

 

  Anmerkung

zum Urteil des VGH Mannheim

(1 S 349/10, vom 12.7.2010)

Auflösung eines Skinhead-Konzertes durch die Ortspolizeibehörde

 in “Kommunaljurist” 2011, 114

 

 

Anmerkung

zum Urteil des BVerfG vom 22.2.2011 (1 BvR 599/06)

(Demonstration auf dem Frankfurter Flughafen)

in der “Verwaltungsrundschau” 2011, 174

 

 

Praxisanmerkung

zum BeschluĂź des BVerfG, NVwZ 2010, 1482

Auflösung einer Versammlung, polizeiliche Ingewahrsamnahme, Leistungsbescheid

 in “Kommunaljurist” 2011, 237

 

 

“Der umstrittene Kostenbescheid”

Klausur nach BVerfG, NVwZ 2010, 1482

Auflösung einer Versammlung, polizeiliche Ingewahrsamnahme, Leisltungsbescheid

in der “Verwaltungsrundschau” 2011, 238

 

 

Goethe,  “Wahlverwandtschaften” (1808)

“Es  ist schlimm genug”, rief Eduard, “dass man jetzt nichts mehr fĂĽr sein ganzes Leben lernen kann. Unsre Vorfahren hielten sich an den Unterricht, den sie in ihrer Jugend empfangen; wir aber mĂĽssen  jetzt alle fĂĽnf Jahre umlernen, wenn wir nicht ganz aus der Mode kommen wollen”

 

 

  In “StraĂźenverkehrsrecht” (SVR) 2011. 281

“Zum Verfahren nach § 80 V VwGO in straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten”

 

 

 

  Anmerkung

zum Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 19.4.2011:

“Das Sächsische Versammlungsgesetz ist mit Artikel 70 I der Verfassung des Freistaates Sachsen unvereinbar und nichtig”

 in der “Verwaltungsrundschau” 2011, 315

(siehe auch Scheidler, NVwZ 2011, 924)

 

 

 In der “Verwaltungsrundschau”, VR 2011, 328

“Zur Effektivität des mündlichen Verwaltungsaktes”

Stellungnahme und Erwiderung zu dem Beitrag von Beckmann in VR 2011, 145 ff. mit dem Titel

“Die Effektivität des mündlichen Verwaltungsaktes”

 

 

Rezension

“Der Verwaltungsprozeß in der Behördenpraxis”

von Dr. Dr. Fank Ebert, Ministerialrat im ThĂĽringer Innenministerium

Carl Link Kommunalverlag, 2011, 140 S., 29,80 Euro

 in den ”ThĂĽringer Verwaltungsblättern” 2011, S. 264

 

 

 â€śDie Versammlungsgesetze der Länder als Folge der Föderalismusreform”

in “KommunalPraxisSpezial” 2011, 171

 

 

  Anmerkung

zum Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 19.4.2011:

“Das Sächsische Versammlungsgesetz ist mit Artikel 70 I der Verfassung des Freistaates Sachsen unvereinbar und nichtig”

 in der “KommunalPraxisSpezial” 2011, 213

(siehe auch Scheidler, NVwZ 2011, 924)

 

 

Rezension

“Der Verwaltungsprozeß in der Behördenpraxis”

von Dr. Dr. Fank Ebert, Ministerialrat im ThĂĽringer Innenministerium

Carl Link Kommunalverlag, 2011, 140 S., 29,80 Euro

in der “Verwaltungsrundschau” 2011, 434

 

 

Veröffentlichungen im Jahre 2012

 

 

Aktenvortrag

zur 2. juristischen StaatsprĂĽfung in Sachsen

“Skinheads im Keller”

Auflösung eines Skinheadkonzerts durch die Ortspolizeibehörde

(Versammlungsrecht, allgemeinesPolizeirecht)

demnächst in den “Juristischen Arbeitsblättern”, JA

voraussichtlich Heft 4/2012

 

 A

Alle Veröffentlichungen sind auch in der

“Virtuellen Fachbibliothek Recht”

der Staatsbibliothek zu Berlin registriert

 

 

  Rezension

“Musterentwurf eines Versammlungsgesetzes”

vorgelegt vom “Arbeitskreis Versammlungsrecht”

Verlag C.H. Beck, 2011

demnächst in “Kommunaljurist”

 

 

  Rezension

“Musterentwurf eines Versammlungsgesetzes”

vorgelegt vom “Arbeitskreis Versammlungsrecht”

Verlag C.H. Beck, 2011

demnächst in der ”Verwaltungsrundschau”

 

 

Im Januar 2012

erscheint das Buch

“Praxis des Gewerbe- und Gaststättenrechts”

(Eingriffsverwaltung, Verwaltungsvollstreckung und Ordnungswidrigkeiten)

Carl Link Kommunalverlag

ca. 140 Seiten

mit einer Vielzahl von praktischen Beispielen aus der Rechtsprechung und Musterbescheiden einschl. deren Tenorierung

VorankĂĽndigung des Verlages

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeines

B. Gewerbeordnung

C. Gaststättengesetz

D. Verwaltungsvollstreckungsverfahren im Gewerbe- und Gaststättenrecht

E. Sonderfall des sog. Verwaltungsvertrages im Gewerbe- und Gaststättenrecht

F. Behördliche Zuständigkeiten

G. Rechtsschutz

H. Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Gewerbe- und Gaststättenrecht

I. PrĂĽfungsschemata und Musterbescheide

 

 


 

  Anmerkung

zum BeschluĂź des OVG Magdeburg vom 4.8.2011, 2 L 50/10

Festsetzung eines Zwangsgeldes bei Zuwiderhandeln gegen        Ge- oder Verbot

(Nutzungsuntersagung)

demnächst in der “Verwaltungsrundschau”

 

 

 â€śAbschleppen eines Fahrzeugs - unmittelbare AusfĂĽhrung oder Ersatzvornahme”

zugleich eine Besprechung des Urteils des OVG Hamburg vom 8.6.2011, 5 Bf 124/08

und der Anmerkung dazu von KlĂĽver, DVBl. 2011, 1114

demnächst in der “Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht” NZV