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“Obdachlos in Mittelwiesenberg”
Eine Familie mit mehreren Kindern wird im Januar 2006 unverschuldet obdachlos.
Die Gemeinde überlegt nun die Unterbringung der Familie in einer Wohnung, wobei mehrere Wohnungen in Frage kommen.
Da eine “freiwillige” Unterbringung nicht möglich ist, muß die Gemeinde eine Beschlagnahmeverfügung erlassen und die Familie zur Vermeindung weiterer Obdachlosigkeit entspr. einweisen.
Am Ende nach der Erörterung der Rechtslage wird die Beschlagnahmeverfügung gegen Herrn Talheim (Wohnungseigentümer) abgedruckt.
in “Kommunaljurist” 2007, 53 ff.
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