|
“Entschädigung in Mittelwiesenberg”
Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
(auch “Verwaltungsvertrag” genannt)
in der Beschlagnahme- und Räumungssache Burger zwischen der Gemeinde und dem Wohnungseigentümer
Vertragsgegenstand ist die
Vereinbarung einer Entschädigung für den Nichtstörer nach den §§ 52 ff. des Sächsischen Polizeigesetzes
in “Kommunaljurist” 2007, 209 ff.
|