Versammlungsrechtliche Auflagen nach § 15 I des Versammlungsgesetzes
in Kommunaljurist (KommJur) 2009, 97 ff.
Die Rspr. des BVerfG betont wg. der Bedeutung der Versammlungsfreiheit die Auflage als milderes Mittel (der behördlichen Eingriffsmaßnahme in die Versammlungsfreiheit) anstelle eines Versammlungsverbotes.
Ausgehend von dieser Rspr. wird die Bedeutung von Auflagen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Versammlungsgesetz dargestellt (mit praktischen Beispielen aus der Rspr).
Behandelt wird auch das Problem der Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Versammlungen, wenn nur eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung gegeben ist.
Vertieft angesprochen werden ebenso die Aufgaben der Versammlungsbehörde im Zusammenhang mit der Kooperation zwischen Veranstalter und Behörde im Versammlungsrecht, ebenso die hohen Anforderungen an die polizeiliche Gefahrenprognose beim Erlaß einer Auflage i.S. des § 15 I VersG.
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