|
“Keine selbständige Anfechtbarkeit einer MPU-Anordnung”
zugleich eine Erwiderung auf den Aufsatz von Jagow, “Selbständige Anfechtbarkeit einer MPU-Anordnung” in NZV 2006, 27 ff.
in der NZV 2006, 399 ff.
(“Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht”) Beck-Verlag
Entgegen den Ausführungen von Jagow wird in Auseinandersetzung mit der aktuellen Literatur und Rspr. vertreten, dass eine derartige Anordnung nach den Vorschriften der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) kein Verwaltungsakt ist und somit eine selbständige Anfechtbarkeit nicht in Betracht kommt
|